Brandursachenermittlung
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Der Landkreis Stendal hat ein Notfallregister für Personen mit gesundheitlichen Einschränkungen eingerichtet.
In diesem Notfallregister, können Personen, welche z.B. dauerhaft Beatmet oder Gehörlos sind, eingetragen werden, denn die Feuerwehren und Rettungsdienste, die zur Hilfe kommen, kennen diese Einschränkungen des Öfteren nicht.
Wenn diese Informationen bekannt sind, können wir den Personen Bedarfsrecht helfen.
- Haben Sie eine hilfsbedürftige Person im Haushalt ?
- Sind Sie selber hilfsbedürftig oder haben Einschränkungen ?
- Sie wohnen im Landkreis Stendal ?
Dann melden Sie bitte die Einschränkungen an den Landkreis, damit Ihnen/der Person Bedarfsgerecht geholfen werden kann.
Unter der folgenden Adresse können die Einschränkungen eingetragen werden :
https://www.landkreis-stendal.de/de/notfallvorsorge/notfallregister.html
Foto: https://www.landkreis-stendal.de
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